Quarantäneflächen für Elektrofahrzeuge – was Werkstätten beachten müssen

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Quarantäneflächen für Elektrofahrzeuge reduzieren

Dieser Beitrag erläutert die Anforderungen an Technische Quarantäneflächen für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien. Im Fokus stehen die empfohlenen Sicherheitsabstände von 5 Metern sowie die organisatorischen und baulichen Vorgaben für Werkstätten. Gleichzeitig wird aufgezeigt, wie durch den Einsatz einer Brandbegrenzungsdecke der notwendige Flächenbedarf reduziert werden kann. Ziel ist es, Betrieben eine praxisnahe Orientierung für ein sicheres und zugleich wirtschaftliches Quarantänekonzept zu geben.

Quarantäneflächen für Elektrofahrzeuge – was Werkstätten jetzt beachten müssen

Elektro- und Hybridfahrzeuge gehören längst zum Werkstattalltag. Mit ihnen kommt allerdings ein Thema stärker in den Fokus, das viele Betriebe bisher nur am Rand betrachtet haben: die sichere Abstellung von Fahrzeugen mit potenziell beschädigter Lithium-Ionen-Batterie.

Spätestens nach einem Unfall, bei Unterbodenschäden oder bei Auffälligkeiten im Hochvoltsystem stellt sich die Frage: Wohin mit dem Fahrzeug – und wie lange?

Die Verbände VDA und VDIK haben dazu mit dem Dokument „Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien“ (Stand August 2022) klare Empfehlungen veröffentlicht . Darin wird beschrieben, wie eine sogenannte Technische Quarantänefläche auszusehen hat und welche Rahmenbedingungen zu beachten sind.


Was ist eine Technische Quarantänefläche?

Eine Technische Quarantänefläche dient nicht dazu, einen Brand zu verhindern. Sie soll vielmehr verhindern, dass sich ein möglicher Brand auf andere Fahrzeuge, Gebäude oder brennbare Materialien ausbreitet. Hintergrund ist das besondere Brandverhalten von Lithium-Ionen-Batterien: Eine Entzündung kann zeitlich verzögert auftreten – unter Umständen Stunden oder sogar Tage nach dem eigentlichen Schadensereignis.

Deshalb gilt: Fahrzeuge mit potenziell beschädigter Traktionsbatterie dürfen nicht dauerhaft in der Werkstatt oder Garage stehen. Sie sind einzeln im Freien, auf einer geeigneten, befestigten Fläche abzustellen.


Die 5-Meter-Regel – was sie bedeutet

In der Praxis ist vor allem eine Zahl entscheidend: 5 Meter.

Ohne zusätzliche brandschutztechnische Maßnahmen ist vom abgestellten E-Fahrzeug ein Abstand von mindestens 5 m zu brennbaren Gegenständen, weiteren Fahrzeugen oder Gebäuden einzuhalten. Diese Empfehlung wird unter anderem in Anlehnung an die Musterbauordnung (MBO §30, Stand 25.09.2020) hergeleitet .

Für die Werkstatt bedeutet das konkret:

Ein üblicher Stellflächenbedarf für M1/N1-Fahrzeuge liegt bei 5,0 m x 2,5 m (reine Fahrzeugfläche).

Hinzu kommen umlaufend 5 m Sicherheitsabstand.

Die Fläche muss im Freien liegen.

Der Untergrund sollte nicht brennbar und möglichst versiegelt sein (z. B. Asphalt oder Beton).

Die Zone ist klar zu kennzeichnen und gegen unbefugten Zutritt zu sichern.

Rechnet man das auf dem Hof einmal durch, wird schnell klar: Ein einziges Quarantänefahrzeug kann eine erhebliche Fläche blockieren. Gerade bei mehreren Fällen gleichzeitig wird das zum organisatorischen Problem.


Wann ist eine Quarantänefläche erforderlich?

Nicht jedes Elektrofahrzeug muss automatisch in Quarantäne. Entscheidend sind Indikatoren für ein erhöhtes Risiko, etwa:

HV-Störmeldungen im Kombiinstrument

Schwere Beschädigungen im Bereich der Batterie

Unterbodenschäden mit möglicher Intrusion

Ausgelöste Airbags

Temperaturanstieg der Batterie über 60 °C, ungewöhnlicher Geruch oder Rauchentwicklung

Auch eine verzögerte Entzündung ist möglich – deshalb ist im Zweifel Vorsicht geboten .

Während der Quarantäne werden regelmäßige Kontrollen empfohlen, etwa durch Temperaturüberwachung oder Video-/Wärmebildsysteme. Bei Auffälligkeiten ist umgehend die Feuerwehr zu alarmieren.


Das Problem: Platzbedarf auf dem Betriebsgelände

Die Theorie ist klar geregelt. In der Praxis fehlt jedoch oft der Platz.

Viele Werkstattbetriebe verfügen nicht über ausreichend Freifläche, um mehrere Fahrzeuge mit einem umlaufenden 5-Meter-Abstand sicher abzustellen. Besonders in innerstädtischen Lagen oder bei beengten Hofsituationen stoßen die Vorgaben schnell an Grenzen.

Genau hier setzen alternative Brandschutzkonzepte an.


Brandbegrenzungsdecken als alternative Maßnahme

Das VDA-/VDIK-Dokument nennt ausdrücklich alternative Betriebskonzepte, wenn kein ausreichend großer Abstand realisierbar ist. Dazu gehören unter anderem:

Brandbegrenzungsdecken bzw. -schutzdecken

geeignete mobile Absperrwände

feuerhemmende Mauern (analog F30)

geeignete Containerlösungen

Bei Verwendung solcher Maßnahmen kann der Abstand „entsprechend unter Wahrung der Brandschutzanforderung angepasst werden“ .

Eine Brandbegrenzungsdecke wirkt dabei als mobile brandschutztechnische Abschirmung. Im Ereignisfall reduziert sie die Wärmeabstrahlung und begrenzt den direkten Flammenüberschlag auf angrenzende Fahrzeuge oder Bauteile. Dadurch kann die erforderliche Sicherheitszone deutlich verkleinert werden – etwa auf 1,5 m umlaufend, abhängig vom jeweiligen Brandschutzkonzept und in Abstimmung mit Sachversicherer und Brandschutzbeauftragtem.


Fazit: Struktur schaffen statt improvisieren

Quarantäneflächen sind kein theoretisches Randthema mehr. Mit steigender Anzahl an Fahrzeugen mit Lithium-Ionen-Traktionsbatterie gehört ein definiertes Vorgehen zur betrieblichen Organisation.

Werkstätten sollten daher:

eine geeignete Freifläche definieren,

interne Abläufe schriftlich festlegen (Brandschutzordnung),

das Personal regelmäßig unterweisen,

und prüfen, ob durch mobile brandschutztechnische Maßnahmen – etwa Brandbegrenzungsdecken – der Flächenbedarf reduziert werden kann.

So wird aus einer potenziellen Gefahrenquelle ein kontrollierter Prozess.
Und aus einer Pflichtanforderung eine praktikable Lösung im Werkstattalltag.


Eine geeignete Brandbegrenzungsdecke haben wir übrigens im Sortiment:

HENI 30 502 Brandbegrenzugsdecke für Pkw

Download der VDA Handlungsempfehlung: 
https://www.heni-werkzeuge.de/cms/download/188/